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TimPeTu TimPeTu ist männlich
Extremst hübsch


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Liebe Mitglieder,

Gemäß § 63 des UrhG (Urheberrecht) ist jeder Verfasser von Beiträgen in einem Forum dazu verpflichtet, korrekte Quellenangaben vorzunehmen, falls man auf Texte und/oder Bilder aus dem Internet zurückgreift, deren Urheber man NICHT ist! Ich bitte darum, dies für die Zukunft zu beachten.

§ 63 UrhG Quellenangabe:

(1) 1Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. 2Das gleiche gilt in den Fällen des § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 für die Vervielfältigung eines Datenbankwerkes. 3Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. 4Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.

(2) 1Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. 2In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.

(3) 1Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. 2Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.

Quelle des Gesetzestextes: www.gesetze-im-internet.de/urhg



TimPeTu`s Signatur:
Der Tod eines Menschen ist eine Tragödie -
der Tod vieler Menschen nur eine Statistik.
10.01.2009 11:52 TimPeTu ist offline E-Mail an TimPeTu senden Homepage von TimPeTu Beiträge von TimPeTu suchen Nehmen Sie TimPeTu in Ihre Freundesliste auf
Swenni Swenni ist männlich
Muffi-Schlumpf


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Seit dem Jahr 2005 amüsiert sich der Heise-Verlag damit, eine Rechtsanwaltskanzlei mit Abmahnungen für Forenbetreiber zu beschäftigen, die Texte von Heise in ihrem Board veröffentlicht haben!

Auszug aus einem Klageverfahren von 2006:

Zitat:
Der Vorwurf: Dadurch, dass Foren-User Beiträge aus dem Heise-Newsticker als Posting veröffentlicht hätten, würde das Urheberrecht von Heise verletzt. Wörtlich heißt es in der anwaltlichen Abmahnung:

Zitat:
„Die weitgehend vollständige Übernahme dieser Artikel in die Forumsbeiträge ist durch das Zitatrecht des § 51 UrhG nicht mehr gedeckt. Diese Artikel sind in mehreren Fällen von Moderatoren oder sogar Administratoren Ihres Forums eingestellt bzw. kommentiert worden. Dieses Verhalten ist Ihnen unmittelbar zuzurechnen. Unsere Mandantin nimmt Sie wegen deshalb auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB).“


Bis zum 24.03.2006 soll sich der abgemahnte Foren-Betreiber strafbewehrt dazu verpflichten, konkret benannte Beiträge nicht mehr in seinem Forum als Posting zu verbreiten, Auskunft darüber zu erteilen, wo und in welchem Umfang die Heise-Beiträge „vervielfältigt, verbreitet und/oder öffentlich zugänglich gemacht wurden, seine Schadensersatzpflicht (z.B. in Form einer Lizenz) anzuerkennen und Abmahnkosten in Höhe von € 1.600,57 (brutto) zu zahlen.


Nachlesen bei gulli.com
oder auch HIER

Gepostete Fullquotes von heise werden dem Betreiber eines moderierten Boardes voll zur Last gelegt und auf dem Klagewege eine kostenpflichte Unterlassungserklärung gefordert. Der dort tätige Rechtsanwalt rät den abgemahnten Forenbetreibern, die User in die Pflicht zu nehmen und die Haftung für derartige Urheberrechtsverletzungen auf den postenden User abzwälzen!

Wir weisen also darauf hin, dass unverfremdete Fullquotes von Texten des Heise-Verlages sowie kopierte Texte oder Bilder, die unter das Copyright fallen, hier nicht zugelassen sind und vom postenden User selbst verantwortet werden müssen.
Wenn eine Urheberrechtsverletzung auffällt, sind alle Admins und Moderatoren angehalten, diese Beiträge kommentarlos zu löschen.

Ich bitte euch, diese Hinweise zu beachten und zu befolgen.



Swenni`s Signatur:
Zitat:
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.

Wilhelm Busch

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10.01.2009 13:17 Swenni ist offline E-Mail an Swenni senden Homepage von Swenni Beiträge von Swenni suchen Nehmen Sie Swenni in Ihre Freundesliste auf
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